E-Rezepte und Videosprechstunde
Hier können Sie E-Rezepte bestellen. Bitte beachten Sie aber, dass E-Rezepte nur ausgestellt werden können, wenn in diesem Quartal die Versicherungskarte bereits eingelesen wurde.
Ihr E-Rezept wird mit ihrer Versichertenkarte signiert und verschlüsselt. Ohne im aktuellen Quartal eingelesene Versichertenkarte kann es daher auch nicht ausgestellt werden.
Einige Anliegen erfordern keine Präsenzuntersuchung, sondern lassen sich auch in der Videosprechstunde klären. Dieses Angebot ist nur für bekannte Patienten gedacht, da über Video keine Erstabklärung erfolgen kann. Voraussetzung ist eine im aktuellen Quartal eingelesen Versicherungskarte. Wenn Sie einen Wiedervorstellungstermin in der Videosprechstunde wünschen, können Sie uns das hier mitteilen:
Bitte prüfen Sie vor Beginn der Videosprechstunde die Funktionalität ihres Handys, Tablets oder PCs hier
Beachten Sie, dass auch vor der Videosprechstunde Wartezeiten entstehen können.